Mindestlohn 2022 in Deutschland

Worauf Arbeitgeber bei der Lohnuntergrenze achten müssen

Das Jahr 2015 markiert eine Zeitenwende in der Sozialpolitik Deutschlands und bringt das, was Arbeitnehmer:innen und Gewerkschaften lange forderten: den gesetzlichen Mindestlohn. Seit der Einführung der Lohnuntergrenze ist viel passiert.

Was bedeutet der Mindestlohn für Arbeitgeber? Im täglichen politischen Diskurs wird das Thema kontrovers diskutiert. Schadet der Mindestlohn der Wirtschaft, hilft er ihr oder ist der Effekt gar nicht spürbar? So viel sei verraten: Vom Mindestverdienst profitieren nicht nur Arbeitnehmer:innen.

Trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestverdiensts gibt es allerdings einige Berufsbilder, in denen es bei der Bezahlung der Mitarbeitenden Luft nach oben gibt. Welche das sind und auf was Sie als Arbeitgeber gemäß Mindestlohngesetz achten müssen, erfahren Sie hier.

Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland

Vor der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 ist Deutschland im europäischen Vergleich rückständig. Inklusive Deutschland verfügen vor 2015 lediglich sieben Staaten der EU über keine festgeschriebenen, minimalen Arbeitsentgelte.

Der erste Mindestlohn von der schwarz-roten Regierung lag ab Einführung zwei Jahre lang bei 8,50 Euro in der Stunde – brutto. Ein erster kleiner Sprung erfolgte 2017, bevor wiederum zwei Jahre später 2019 die Anhebung auf 9,19 Euro vollzogen wurde. Das Mindestlohngesetz sieht vor, die Mindestzahlung stets an gesellschaftlichen und geldpolitischen Entwicklungen anzupassen.

Dieser Grundsatz sorgte dafür, dass der Mindestlohn sich seit 2020 dynamischer entwickelte. Während er in den ersten fünf Jahren des Bestehens um rund acht Prozent zulegte, ist er vom dortigen Niveau ausgehend in den drei Jahren darauf um satte 30 Prozent gestiegen.

Zwölf Euro Mindestlohn aktuell

Heute liegt der aktuelle Mindestlohn bei zwölf Euro brutto pro Stunde. Die letzte Anpassung der Lohnuntergrenze erfolgte am 1. Oktober 2022. Sie gilt gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für alle Beschäftigten, mit Ausnahme von Arbeitnehmer:innen „unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie (für die Dauer von sechs Monaten) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos gewesen sind. […] Ausgenommen sind allerdings sogenannte Pflichtpraktika.“

Die Anhebung im Oktober war bereits die dritte Erhöhung des Kalenderjahres 2022. Mit Jahresbeginn wurde der Mindestbetrag von 9,60 Euro auf 9,82 Euro angehoben, bevor im Juli ein starker Sprung auf 10,45 Euro folgte. Mit ein Grund: Die herausfordernde Lage für Privathaushalte infolge der Corona-Pandemie und durch verschiedene Ursachen wie den Ukraine-Krieg sprunghaft angestiegene Inflation.

Nicht nur Arbeitnehmer:innen profitieren

Der Vorteil des Mindestlohns für Arbeitnehmer:innen liegt auf der Hand. Sie profitieren von einer gesetzlichen Vorgabe, die Dumpinglöhne verhindert, wie sie vor 2015 in vielen Branchen gezahlt wurden.

Doch es gibt auch positive Effekte für Unternehmen. Wer angemessen bezahlt wird, geht seiner oder ihrer Arbeit motivierter nach. Das haben bereits 2020 Forscher des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Londoner University College herausgefunden. Demnach steigerte die Einführung des Mindestlohns die gesamtwirtschaftliche Arbeitsproduktivität.

Davon wiederum profitieren Sie als Arbeitgeber. Mitarbeiter:innen sind gleichberechtigt und es gibt im entsprechenden Lohnsektor keine Vergleiche und neidhaftes Verhalten mehr. In der Folge sind Angestellte konzentrierter und zufriedener – sie wechseln auch nicht mehr so häufig ihren Arbeitgeber, was zu einer niedrigeren Fluktuation führt.

Darauf müssen Arbeitgeber gemäß Mindestlohngesetz achten

Die Sichtweise der Angestellten ist klar: zwölf Euro Mindestlohn für eine Stunde Arbeit. Doch wie genau ist das Mindestlohngesetz aus Sicht der Arbeitnehmer:innen, welche Fallstricke und Stolperfallen gibt es?

Die Lohnuntergrenze gilt für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, aber auch darüber hinaus. Überstunden müssen ebenfalls mit dem Mindestlohn vergütet werden. Bei Praktikant:innen – die grundsätzlich ebenfalls in diese Regelung fallen – gibt es eine Ausnahme. Freiwillige Praktika können von der Regelung ausgenommen sein. Sie dürfen dann aber nicht länger als drei Monate sein und ausschließlich zur Berufsorientierung oder begleitend zur Hochschul- oder Berufsausbildung stattfinden.

Wenn Sie als Arbeitgeber beispielsweise Saisonarbeitskräfte anstellen, können Sie den Mindestlohn auf „Kost und Logis“ umlegen. In allen anderen Branchen und Anstellungsverhältnissen darf der Mindestlohn nicht mit Sachleistungen ausgeglichen werden.

Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld dürfen Sie hingegen anrechnen. Sich nicht an die Regeln zu halten, kann teuer werden. Wer bei den vom Zoll durchgeführten Kontrollen negativ auffällt, muss mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro rechnen.

Mindestlohn: In diesen Branchen noch Nachholbedarf

In einigen Branchen kämen solche Kontrollen zur Unzeit. Basierend auf über 25.000 Gehaltsdaten hat kununu ermittelt, in welchen Branchen und Berufen der ab Oktober 2022 geltende Mindestlohn unterschritten wird. Grundlage bildet der kununu Gehaltscheck, bei dem Arbeitnehmer:innen anonym ihre Gehaltsdaten preisgeben können.

Die Erhebung zeigt: Vor allem im Beruf der Bäckerei-Konditorei-Verkäufer:in gibt es reichlich Luft nach oben. Rund 69 Prozent der gemachten Angaben liegen umgerechnet unterhalb des neuen Mindestlohns von zwölf Euro. Der Einzelhandel schneidet allgemein schlecht in diesem Vergleich ab, auch bei Kassierer:innen (41,6 Prozent) gibt es Nachholbedarf.

Weitere unterbezahlte Berufsbilder sind in der Logistik (Ausliefer:innen mit 40,9 Prozent und Fahrer:innen mit 37,1 Prozent) zu finden. Auch Raumpfleger:innen liegen zu rund 46 Prozent unter dem Mindestverdienst.

Vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren alle

Der Blick auf die Zahlen verrät, dass der gesetzliche Mindestlohn in einigen Branchen und Jobs noch nicht vollständig angekommen ist. Dabei zeigen verschiedene Studien, dass die Lohnuntergrenze kein Nachteil für Unternehmen ist. Ganz im Gegenteil: Firmen werden laut einer ZEW-Studie deutlich produktiver und unprofitable Unternehmen verschwinden vom Markt.

Es sind also nicht nur die Arbeitnehmer:innen, die vom Mindestlohn profitieren. Ob sich die Lohnuntergrenze nach den deutlichen Anhebungen im Jahr 2022 weiter so stark entwickelt, steht in den Sternen. Gelohnt hat sich die Einführung für alle Seiten allemal.

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