Neue Richtlinien: Mehr Schutz vor Fake-Bewertungen

Warnhinweise bei Manipulationsverdacht 

Um einen fairen Austausch mit Arbeitnehmer:innen und geregelten Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherzustellen, haben wir die kununu Richtlinien weiter optimiert. Verstöße gegen diese werden zukünftig per Warnhinweis kenntlich gemacht.

Der faire und transparente Austausch zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen hat auf kununu oberste Priorität. Denn nur von authentischen Bewertungen profitieren beide Parteien. Für Talente sind sie eine zentrale Entscheidungshilfe bei der Jobwahl, für Unternehmen eine Möglichkeit, ihre Perspektive durch ihren Kommentar darauf zu teilen. So können sie ihre eigene Dialogbereitschaft nach außen tragen, ihre einzigartige Unternehmenskultur hervorheben und sich letztendlich von der Masse der Wettbewerber:innen hervorheben.  

Damit das Zusammenwirken gelingt, bedarf es Spielregeln, an die sich alle halten. Diese Spielregeln sind in den kununu Richtlinien festgehalten, die wir nun überarbeitet haben, um deutlicher herauszustellen, welche Inhalte und welcher Ton in Bewertungen und Arbeitgeber-Kommentaren veröffentlicht werden dürfen. Das Update liefert Ihnen somit mehr Details und mehr Klarheit, was auf kununu erlaubt ist und was nicht.  

Faire und neutrale Bewertungsaufrufe 

Die kununu Richtlinien schließen auch die Bewertungsaufrufe ein, die spezifischen Regeln unterliegen.  

Je höher die Anzahl der Bewertungen, desto differenzierter, authentischer und somit auch aussagekräftiger ist das Arbeitgeberprofil. Daher empfehlen wir Unternehmen, die Mitarbeiter:innen und Bewerber:innen proaktiv dazu einzuladen, eine Bewertung auf kununu zu hinterlassen. Die kostenlosen Vorlagen und Online-Banner sowie die Artikel im kununu Merch-Store unterstützen Sie dabei. 

Bedenken Sie: Die Bewertungsaufrufe sollten stets neutral sein und dazu animieren, auf freiwilliger Basis einen Erfahrungsbericht zu erfassen. Jeglicher Versuch von Arbeitgeber:innen, einen Einfluss auf den Inhalt der Bewertung zu nehmen, um den kununu Score systematisch zu beeinflussen, ist untersagt. Ein solcher Manipulationsversuch liegt vor, wenn … 

  • das Verfassen einer Bewertung bezahlt oder durch Benefits (beispielsweise durch Gutscheine) belohnt wird 
  • zu einer positiven Bewertung oder einem positiven Score einer Bewertung aufgefordert wird 
  • ausschließlich bestimmte Gruppen zu einer Bewertungen eingeladen werden, von denen man sich eine positive Bewertung erhofft (beispielsweise ausschließlich Mitarbeiter:innen, die kürzlich eine Gehaltserhöhung erhalten haben) 
  • Druck auf Angestellte ausgeübt wird, eine Bewertung zu schreiben, zu ändern oder zu löschen.  

kununu geht derartigen Verdachtsfällen konsequent nach und prüft bei stichhaltigen Hinweisen bzw. Auffälligkeiten alle Bewertungen auf dem Arbeitgeberprofil. 

Warnhinweise für mehr Transparenz bei Verstößen 

Die Richtlinien stellen sicher, dass für Arbeitnehmer:innen und Unternehmen die gleichen Maßstäbe gelten, um so einen gerechten und ausgewogenen Score zu gewährleisten. Bei systematischen Verstößen gegen die kununu Richtlinien wird zukünftig ein Warnhinweis auf dem Arbeitgeberprofil angezeigt, der den Missbrauch transparent macht.  

Manipulationsversuch durch Unternehmen 

Besteht der Verdacht auf einen Manipulationsversuchs durch den:die Arbeitgeber:in, wird die bereits veröffentlichte Bewertung entfernt und das Unternehmen kontaktiert, um den Sachverhalt aufzuklären. Sollte dies nicht möglich, weil das Unternehmen sich nicht gesprächsbereit zeigt, dann erscheint auf dem betroffenen Arbeitgeberprofil ein Banner, welcher den Verdacht auf Manipulation an Besucher:innen des Profils kommuniziert. 

Mehrfachbewertungen durch Arbeitnehmer:innen 

Auch auf Arbeitnehmer:innen-Seite ahnden wir Regelverstöße. Diese liegen dann vor, wenn ehemalige oder derzeitige Arbeitnehmer:innen versuchen, den kununu Score durch nicht zugelassene Mehrfachbewertungen mittels verschiedener E-Mail-Adressen zu beeinflussen – sowohl positiv als auch negativ. Grundsätzlich ist es auf kununu nur zulässig, alle zwölf Monate eine Arbeitgeberbewertung für den:die aktuelle:n Arbeitgeber:in zu verfassen. Für ehemalige Arbeitgeber:innen darf jeweils nur eine Bewertung geschrieben werden. Bestehende Bewertungen dürfen angepasst werden. Mehrfachbewertungen eines:einer Arbeitgeber:in mit verschiedenen E-Mail-Adressen sind nicht erlaubt.  
Sollte es stichhaltige Hinweise auf unerlaubte Mehrfachbewertungen mit verschiedenen E-Mail-Adressen geben, werden die veröffentlichten Bewertungen offline genommen, der:die Verfasser:in kontaktiert und bei dem betroffenen Profil folgender Hinweis eingebunden.  

Sollten Sie Auffälligkeiten bei Bewertungen auf Ihrem Arbeitgeberprofil bemerken, dann kontaktieren Sie uns gerne über das Support-Formular, damit wir dem Fall im Detail nachgehen können. Antworten auf weitere Fragen rund um die Qualitätssicherung finden Sie in unserem FAQ.  

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