Homeoffice-Pflicht endet ab 20. März

Neue Corona-Regeln: Tipps für Arbeitgeber zur Büro-Rückkehr

Am 20. März endet die Homeoffice-Pflicht. Was gilt es als Arbeitgeber zu beachten? Wir erläutern die Hintergründe, geben einen Überblick zu den aktuellen Regeln und fünf Tipps für die Zeit nach der Verpflichtung der Remote-Arbeit.

Mit der Pandemie kam die große Unsicherheit: Wie geht es weiter? Werden Arbeitnehmer:innen zur Arbeit erscheinen dürfen oder bleibt die Homeoffice-Pflicht bestehen? Überlebt das Unternehmen die Krise? Zwei Jahre später ist klar: Die Entwicklungen seit Beginn dem Ausbruch von COVID-19 sind sehr dynamisch. In vielen Unternehmen sind Angestellte seit rund zwei Jahren im Homeoffice. Nicht unbedingt freiwillig: Paragraf 28b, Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtete Arbeitgeber dazu.

Ab dem 20. März fällt diese Regelung. Bund und Länder haben eine Beendigung der allgemeinen Homeoffice-Pflicht beschlossen. Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber? Die Meinung der Arbeitnehmer:innen geht laut einer aktuellen Umfrage der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) in eine klare Richtung. Gut 61 Prozent der rund 1 000 Befragten mit Büroarbeitsplatz haben überwiegend gute Erfahrungen mit der Arbeit im eigenen Heim gemacht. Laut einer Forsa-Umfrage der Funke Mediengruppe will jede:r sechste Angestellte komplett im Homeoffice bleiben.

Liegt die Zukunft also darin, allen Kolleg:innen den Ort der Arbeit freizustellen? Und welche Corona-Regeln gelten ab dem 20. März überhaupt? Wir bringen Licht ins Dunkel.

Aktuelle Corona-Regeln in der Übersicht:

Bis einschließlich 19. März gelten weiterhin die Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz. Dazu zählen unter anderem:

  • Sie müssen in Präsenz arbeitenden Angestellten zweimal pro Woche einen Antigen-Schnell- oder Selbsttest anbieten
  • Je nach Gefährdungslage ist ein betriebliches Hygienekonzept erforderlich
  • Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt überall dort, „wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten“ (Arbeitsministerium für Arbeit und Soziales)
  • Betriebsbedingte Kontakte zwischen mehreren Personen sowie gleichzeitige Raumnutzung müssen auf ein Minimum reduziert sein
  • Alle Arbeitnehmer:innen müssen einen 3G-Nachweis bei Arbeitsbeginn erbringen (Impf- und Genesenennachweis oder aktueller, negativer Coronatest)

Ab dem 20. März entfallen diese Regelungen teilweise. Was das für Sie als Arbeitgeber konkret bedeutet, erfahren Sie im Folgenden.

Dürfen Angestellte weiterhin „ohne Grund“ zu Hause bleiben?

Nein. Ohne triftige Gründe bedeutet die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht, dass Ihre Arbeitnehmer:innen wieder in den Betrieb zurückkehren müssen. Ausnahme: Es bestand bereits vor der Pandemie eine Regelung zur Heimarbeit.

Müssen noch kostenlose Antigen- und Schnelltests angeboten werden?

Nein. Diese Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz entfällt ab dem 20. März.

Sollen Ungeimpfte zurück ins Büro?

Dazu gibt es keine klaren oder gerichtlichen Aussagen. Die Handhabung mit Menschen, die nicht geimpft sind, hängt von weiteren Faktoren und Entwicklungen ab.

Muss weiterhin ein Mund-Nasenschutz getragen werden?

Es gibt keine klare Aussage zu dieser Frage. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in geschlossenen Gebäuden und wo nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann, auch über den 20. März hinaus bleibt.

Gilt die Entgeltfortzahlung bei Quarantäne?

Bei behördlich angeordneter Quarantäne (siehe § 56 Abs.1 Satz 4 IfSG) sind Sie als Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Das gilt allerdings nur für Geimpfte. Arbeitnehmer:innen, die trotz öffentlich empfohlener Schutzimpfung ungeimpft sind, erhalten seit 01.11.2021 keine Entgeltfortzahlung bei Quarantäne.

Wie steht es um die Kurzarbeit während Corona?

Die Kurzarbeit-Regelung läuft Ende März aus. Ob es zu einer Verlängerung um drei Monate kommt, ist noch offen.

Gelten die AHA-Regeln weiterhin?

Nach wie vor sind alle Personen dazu angehalten, unnötige Kontakte zu reduzieren und bei allen Begegnungen größtmögliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Ab wann gelten die neuen Corona-Regeln zum Homeoffice?

Am 9. März sollen die Rahmenpunkte der neuen Regeln ab dem 20. März festgehalten werden. Eine Woche später findet am 16. März eine Lesung mit oder ohne Debatte im Bundestag statt.

Anschließend berät der Gesundheitsausschuss, bevor es am 18. März zur zweiten und dritten Lesung im Bundestag kommt. Zusätzlich gibt es eine Sondersitzung im Bundesrat. Abschließend unterzeichnet der Bundespräsident und mit Ablauf des 19. März treten die neuen Regelungen an die Stelle der alten Vorgaben.

Zusammenarbeit nach Homeoffice-Pflicht

Mit dem Wegfall der Homeoffice-Pflicht ist die Pandemie längst nicht beendet. Dennoch ergeben sich für Arbeitgeber neue Szenarien und Möglichkeiten.

Um Ihre Arbeitnehmenden zu schützen, die Gemeinschaft (wieder) zu fördern und trotz neuer Situation weiterhin gute Beziehungen zu pflegen, gibt es Leitlinien und Tipps, die Sie beachten können.

Hygienekonzepte und Vorsichtsmaßnahmen: Safety first

Noch immer stecken sich täglich tausende von Menschen mit der Corona an, Krankenhäuser haben alle Hände voll zu tun und nicht jede Erkrankung verläuft symptomfrei.

Daher gilt: Halten Sie sich an bestehende oder arbeiten Sie neue Hygienekonzepte aus, in deren Rahmen die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter an erster Stelle stehen.

Bieten Sie Arbeitsplätze mit ausreichend Abstand, schaffen Sie Möglichkeiten, sich die Hände zu desinfizieren, stellen Sie weiterhin Testmöglichkeiten zur Verfügung und vermeiden Sie unnötige Ansammlungen von Kolleg:innen. Diese werden es Ihnen danken.

Hybride Arbeitsmodelle

Die Pandemie hat schnell gezeigt, dass die Zukunft des Arbeitens nicht mehr ausschließlich vor Ort im Büro liegen wird. Hybride Arbeitsmodelle waren bereits vor Corona im Kommen, der Ausnahmezustand hat diesen Trend beschleunigt.

Das Auslaufen der Homeoffice-Pflicht bedeutet nicht, dass keine Remote-Arbeit mehr möglich ist. Nehmen Sie Rücksicht auf die Bedürfnisse Ihrer Angestellten und ermöglichen Sie Homeoffice dort, wo es sinnvoll ist.

Nicht jeder Arbeitnehmende ist ein Fan der Heimarbeit. Während ein Arbeitnehmer am liebsten komplett von zu Hause aus arbeiten möchte, verbringt eine andere Kollegin lieber alle Tage im Büro. Seien Sie offen für hybride und individuelle Arbeitsmodelle.

In guter Gesellschaft: Gemeinsame Office-Tage

Gerade hybride Arbeitsmodelle und überschaubare Belegschaften sorgen dafür, dass sich manche Kolleg:innen wochen- oder monatelang nur über ihre Bildschirme, nie aber real sehen.

Etablieren Sie regelmäßige Office-Tage, an denen das gesamte Team oder die gesamte Belegschaft zusammenkommt. So fördern Sie die soziale Interaktion, die für die Teamdynamik und der Unternehmenskultur eine wichtige Rolle einnimmt.

Transparente Kommunikation

Je mehr Menschen sich begegnen, desto höher das Risiko einer Ansteckung mit dem Virus. Die simple Regel gilt auch für den Arbeitsplatz, wenn Ihre Mitarbeiter:innen ab dem 20. März wieder zurückkehren.

Sollte es zu einem Krankheitsfall kommen: Informieren Sie betroffene Kolleg:innen und gehen Sie transparent, aber angemessen mit der Situation um. Wer sich dann unwohl fühlt, dem sollten Sie das Homeoffice auf Wunsch ermöglichen.

Professionelles Arbeitsumfeld

Eine Maßgabe, die bereits vor der Pandemie galt, durch sie möglicherweise aber noch mehr in den Vordergrund gerückt ist: Zahlreiche Arbeitnehmer:innen leiden an gesundheitlichen Problemen, die durch schlechte Arbeitsbedingungen ausgelöst werden.

Quarantäne, Kontaktreduzierung und Homeoffice ließen in der Pandemie die durchschnittlichen „Sitzstunden“ pro Tag in die Höhe schnellen. Sorgen Sie mit höhenverstellbaren Schreibtischen, hochwertigen Bürostühlen oder ergonomischen Tastaturen für die gesundheitsfördernde Ausstattung, die Ihre Mitarbeiter:innen verdient haben.

Rückkehr in Büros bringt Verantwortung mit sich

Es fällt nicht leicht, in der sich dynamisch entwickelnden Pandemie-Situation stets den Überblick über aktuelle Maßnahmen zu behalten. Der Wegfall der Homeoffice-Pflicht ab dem 20. März ist fixiert. Die genauen Regelungen danach sind allerdings noch nicht in aller Ausführlichkeit definiert.

Eines ist jedoch sicher: Arbeitnehmende und ihre Gesundheit sind das höchste Gut eines jeden Unternehmens, ob im Homeoffice oder Büro – daher gilt es ihre Interessen und Wünsche bei der Rückkehr in die Büros zu berücksichtigen.

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